Arbeitsrecht Dresden
Zum Arbeitsrecht gehören alle Gesetze, Verordnungen und sonstigen verbindlichen Bestimmungen zur unselbständigen und abhängigen Erwerbstätigkeit. Beim Arbeitsrecht wird zwischen dem individuellen Arbeitsrecht und dem kollektiven Arbeitsrecht unterschieden. Während sich das Individualarbeitsrecht grundsätzlich mit dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer befasst, betrifft das kollektive Arbeitsrecht grundsätzlich mit dem Verhältnis zwischen den Gewerkschaften und Betriebsräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden bzw. Arbeitgebern auf der anderen Seite.
Die Anwaltskanzlei vertritt in erster Linie Arbeitnehmer, leitende Angestellte und Betriebsräte. Wir vertreten aber auch kleinere Unternehmen in arbeitsrechtlichen Fragen.
Arbeitsrechtliche Themen mit denen wir uns befassen: Kündigungsschutz, Abfindung, Aufhebungsvertrag, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis.
Wenn Sie Hilfe im Arbeitsrecht wünschen, so stehen wir Ihnen gerne zur Seite.